Philosophie
Wir sind eine kleine Kanzlei und bieten unseren Mandanten einen sehr persönlichen Kontakt. Unser Mandantenkreis besteht überwiegend aus inhabergeführten Unternehmen, die entsprechende kurze Kommunikations- und Entscheidungswege schätzen.
Unser Angebot umfasst die berufsüblichen Leistungen im Bereich der Steuerberatung und im Bereich des Prüfungswesens. In diesen Zusammenhängen übernehmen wir die laufende steuerliche Beratung von Unternehmen, Privatpersonen und kirchlichen Rechtsträgern und erstellen ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.
Aufgrund unserer Größe möchten wir uns bewusst auf ausgewählte Tätigkeitsschwerpunkte konzentrieren.
Auf dem dem Gebiet der Beratung von gemeinnützigen Organisationen / Körperschaften (gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Körperschaften) sind wir seit über 25 Jahren tätig. Wir beraten diese Organisationen / Körperschaften in laufenden, steuerlichen und rechnungslegungsbezogenen Belangen.
Folgerichtig haben wir uns neben der klassischen Jahresabschlussprüfung auf die Prüfung von Stiftungen spezialisiert. Diese betreffen primär Prüfungen nach den Landesstiftungsgesetzen (z. B. § 16 des BayStG) sowie Prüfungen aufgrund entsprechender Satzungsbestimmungen und andere freiwillige Prüfungen.
Auf bestimmten Rechtsgebieten arbeiten wir im Netzwerk mit versierten Kollegen zusammen oder empfehlen Sie bei Bedarf gerne an diese weiter.
Unsere Ziele
Wir legen Wert auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit als Grundlage der Mandatsbeziehung. Es ist für uns selbstverständlich, die Beratung an den Belangen und Interessen unserer Mandanten auszurichten. Wir sehen unsere erste Aufgabe darin, auch komplexe rechtliche oder steuerliche Zusammenhänge verständlich darzustellen, sodass der Mandant eine fundierte Entscheidung treffen kann. Das Ergebnis soll tragfähig sein, nachhaltig Bestand haben und vorausschauend Schwierigkeiten vermeiden. Erfahrungsgemäß werden die Ziele bei klugem Vorgehen außergerichtlich am effektivsten erreicht. Wo Anlass gegeben ist, machen wir berechtigte Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich geltend.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Für Unternehmer und Unternehmen im Dritten Sektor:
- Stiftungsrecht in privaten und unternehmerischen Zusammenhängen
- Vereinsrecht für Organe und Träger im Non-Profit-Bereich
- Errichtung, laufende rechtliche und steuerliche Betreuung und Strukturänderung von Non-Profit-Organisationen
- Steuerrecht, insb. Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
- Jahresabschlusserstellung für Unternehmen des Dritten Sektors
- Jahresabschlussprüfung von Stiftungen
Zur Vorsorge für den Krankheitsfall:
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Zur Vorsorge für den Erbfall:
- Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer: vorweggenommene Erbfolge, Testamentsgestaltung, Erbverträge
Zur Abwicklung eines Erbfalls:
- Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzung, Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, Testamentsvollstreckung, Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht
Unsere Tätigkeit umfasst:
- Beratung unserer Mandanten
- Vertretung vor Gerichten und Finanzbehörden
- Erstellung von Gutachten
- Beratung anderer Kollegen
- Publikationen in Fachzeitschriften und Fachliteratur
- Vortragstätigkeit zur Aus- und Weiterbildung
Zur Kanzlei / GmbH
Text zur Kanzlei
zu Reinhard Altmueller
Reinhard Altmüller
Diplom Kaufmann
vereidigter Buchprüfer
Steuerberater
geboren 1965 in Altötting
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau (1991) ?
- Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer München (1998) ?
- Bestellung zum vereidigten Buchprüfer im Mai 2003 durch die Wirtschaftsprüferkammer München
- Seit Gründung (1994) Gesellschaftergeschäftsführer der APG Revision GmbH Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Seine jetzigen Tätigkeitsschwerpunkte liegen, neben den klassischen Aufgaben in der Abschlussprüfung und Steuerberatung, insbesondere in den Bereichen:
- Unternehmensnachfolgeregelungen (Mediator)
- Umwandlung/Verschmelzung bzw. Spaltung von Unternehmen
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuerberatung (insbesondere Gestaltungsberatung)
Sowie ab dem Jahre 2007 die internationale Steuerberatung mit den Schwerpunkten:
- Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, Kanada, Schweiz, Liechtenstein
- Anfertigung von Steuererklärungen für beschränkt steuerpflichtige Personen und Körperschaften in Deutschland
- Bearbeitung von US-Steuererklärungen für Anleger von US-Fondgesellschaften und sogenannten US-Direktbeteiligungen im deutschsprachigen Raum in Europa (Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz)
- Erstellung diverser Gutachten zur Frage der Besteuerung dieser Gesellschaften und deren Anleger in den USA bzw. in Deutschland.
