Prüfungswesen

Wir bieten Ihnen alle für eine Buchprüfungsgesellschaft bzw. einen vereidigten Buchprüfer berufsüblichen Leistungen. Dazu gehört insbesondere die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der mittelgroßen GmbH und der GmbH & Co. KG. (§ 316 I i.V.m. § 267 II HGB).

Weiter die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen von kleinen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Vereinen und Stiftungen. Diese Prüfungen können sich auch aufgrund von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag / Satzung ergeben.
Geprüft wird hier die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, dem Jahres- oder Konzernabschluss, aber auch ggf. dem (Konzern-) Lagebericht dokumentiert.

Der Abschlussprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.

Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden vom Abschlussprüfer in einem Bestätigungsvermerk und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Wir erbringen auch Sonderprüfungen, wie z.B.:

  • die Sachgründungsprüfung bei einer GmbH
  • Prüfungen bei bestimmten Kapitalerhöhungen und Umwandlungen
  • die Sonderprüfung z.B. wegen Unterschlagungen
  • sowie Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • die Prüfung von Sanierungs- und Finanzierungskonzepten
  • Prüfung von Finanzdienstleistern, § 36 WPHG

Zu unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Sonderprüfungen gehören diePrüfung von Stifungen, insbesondere nach § 16 BayStGPrüfung der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Prüfung von Stiftungen (Überschrift 2)

Text hierzu (Absatz)

Text hierzu (Absatz)Text hierzu (Absatz)

Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)(Überschrift 2)

Text hierzu (Absatz)

Werthaltigkeitsbescheinigungen

Sacheinlage

Sachkapitalerhöhung(Überschrift 2)

Text hierzu (Absatz)Punkt 1Punkt 2

Sonderprüfungen

Text hierzu